Morbus Parkinson ist eine fortschreitende neurologische Erkrankung, die Bewegung, Balance und Alltag beeinflusst. Die richtigen Hilfsmittel erhalten die Selbstständigkeit und erhöhen die Sicherheit. Reha & Care Nürnberg berät Sie einfühlsam und kompetent.
Morbus Parkinson verläuft in Stadien. In frühen Phasen können kleine Alltagshilfen bereits viel bewirken. Mit fortschreitender Erkrankung werden Mobilitätshilfen wie Rollator oder Rollstuhl immer wichtiger.
Besonders charakteristisch für Parkinson sind sogenannte Freezing-Episoden: plötzliches Einfrieren beim Gehen. Rollatoren mit Lichtbalken oder Audiorhythmus können helfen, diese zu überwinden. Solche Modelle gibt es am Markt – wir beraten Sie dazu.
Betroffene in Nürnberg und der Metropolregion können sich direkt bei uns beraten lassen. Wir haben eine hohe Versorgungskompetenz für Rolli-Fahrer mit besonderen Ansprüchen, z. B. Hemiplegiker und MS-Patienten.
Rollatoren mit Lichtbalken (Laserstreifen) oder Audiorhythmus können Parkinson-Patienten helfen, Freezing-Episoden zu überwinden. Solche Modelle gibt es am Markt – wir beraten Sie dazu.
Rollator-ÜbersichtDas Aufstehen aus dem Bett ist für Parkinson-Patienten oft schwierig. Ein elektrisches Pflegebett mit Seitengitter und Aufstehhilfe schafft mehr Selbstständigkeit und Sicherheit.
Pflegebett-RatgeberIm fortgeschrittenen Stadium bieten Elektrorollstühle mehr Unabhängigkeit als manuelle Rollstühle. Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten und begleiten den Kassenprozess.
Rollstuhl-ÜbersichtBei ärztlichem Rezept sind medizinisch notwendige Hilfsmittel üblicherweise erstattungsfähig. Der Kostenvoranschlag wird von der Kasse geprüft und muss genehmigt werden. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Hilfsmittel (Befreiung nach der Chroniker-Regelung ab 1 % bzw. 2 % des Jahresbruttoeinkommens).
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: von der Rezeptannahme über die Antragstellung bis zur Lieferung. Mehr zu Rezept & Krankenkasse.
Bei Parkinson-Erkrankung helfen besonders Rollatoren mit Licht- oder Tongebern, Pflegebetten mit Aufstehhilfe, rutschfeste Badehilfsmittel und spezielle Griffhilfen. Die Auswahl hängt vom Erkrankungsstadium ab.
Bei ärztlichem Rezept sind medizinisch notwendige Hilfsmittel üblicherweise erstattungsfähig. Der Kostenvoranschlag wird von der Kasse geprüft und muss genehmigt werden. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Hilfsmittel (Befreiung nach der Chroniker-Regelung ab 1 % bzw. 2 % des Jahresbruttoeinkommens). Wir reichen Rezept und Kostenvoranschlag für Sie ein.
Ja! Es gibt Rollatoren mit eingebautem Laserstrahl oder Audiosignal, die Freezing-Episoden überwinden helfen. Wir beraten Sie gerne zu den passenden Modellen.
Im fortgeschrittenen Krankheitsstadium kann ein Rollstuhl notwendig werden. Oft beginnt man mit einem Rollator und wechselt dann zum Rollstuhl, wenn die Gehfähigkeit weiter nachlässt.