Rollstuhl, Rollator, Pflegebett: Mit ärztlicher Verordnung sind diese Hilfsmittel üblicherweise erstattungsfähig – Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Hilfsmittel. Der Haken: Viele Anträge scheitern an Formfehlern oder fehlenden Angaben. Reha & Care übernimmt den gesamten Prozess für Sie – von der Beratung bis zur Lieferung. Grundlegendes zu Rezept und Kostenübernahme finden Sie auch auf unserer Seite Rezept & Krankenkasse.
Sprechen Sie Ihren Hausarzt oder Facharzt auf den Bedarf an. Dieser stellt eine Hilfsmittelverordnung (Muster 16) aus – das ist das Standard-Kassenrezept für GKV-Versicherte. Darauf müssen Diagnose (ICD-Code), das benötigte Hilfsmittel und Ihre Versicherungsdaten stehen. Tipp: Reichen Sie das Rezept zeitnah bei uns ein.
Bringen Sie das Rezept persönlich vorbei, schicken Sie es per Post oder laden Sie es über unseren Online-Upload hoch. Ab diesem Moment übernehmen wir die Formalitäten weitestgehend für Sie.
Unser Fachberater bespricht mit Ihnen das passende Produkt – persönlich in unserer Ausstellung oder bei Ihnen zu Hause. Wir wählen das Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der Krankenkassen aus, um optimale Übernahme sicherzustellen.
Reha & Care erstellt den Kostenvoranschlag (KVA) und reicht ihn bei Ihrer Krankenkasse ein. Der Kostenvoranschlag wird von der Kasse geprüft und muss genehmigt werden. Wir verfolgen den Status bei der Kasse und informieren Sie. Wo möglich liefern wir die wichtigsten Dinge schon vor der Genehmigung vorab – ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Nach Genehmigung liefern wir das Hilfsmittel direkt zu Ihnen – inklusive Aufbau und Anpassung. Für individuell angepasste Produkte vereinbaren wir einen Termin bei Ihnen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Hilfsmittel. Chroniker-Regelung: Sobald 1 % des Jahresbruttoeinkommens an Zuzahlungen erreicht ist, sind Sie zuzahlungsbefreit, ansonsten ab 2 %. Bei einem höherpreisigen Wunschmodell wird der Rezeptwert angerechnet.
Mit ärztlichem Rezept üblicherweise erstattungsfähig. Bei einem höherpreisigen Wunschmodell wird der Rezeptwert angerechnet.
Mehr erfahrenMit ärztlichem Rezept üblicherweise erstattungsfähig. Bei einem Premium-Modell wird der Rezeptwert angerechnet.
Mehr erfahrenBadewannenlift, Toilettenrollstuhl, Duschhocker, Toilettensitzerhöhung: mit Rezept üblicherweise erstattungsfähig – ohne Bohren montiert.
Mehr erfahrenElektrorollstühle sind üblicherweise erstattungsfähig, Elektromobile können erstattungsfähig sein. Der Kostenvoranschlag muss von der Kasse genehmigt werden.
Mehr erfahrenXXL-Rollator, XXL-Rollstuhl, Schwerlastbett und Dusch-WC-Stuhl für 200 bis 300 kg: üblicherweise erstattungsfähig.
Mehr erfahrenReha & Care kennt die häufigsten Fallen und sorgt dafür, dass Ihr Antrag von Anfang an korrekt ist.
Das Rezept muss einen gültigen ICD-10-Diagnose-Code enthalten. Fehlt dieser oder passt er nicht zum Hilfsmittel, wird der Antrag abgelehnt. Wir prüfen jedes Rezept auf Vollständigkeit bevor wir es einreichen.
Reichen Sie Ihr Rezept zeitnah bei uns ein. Wir prüfen es sofort, erstellen den Kostenvoranschlag und verfolgen den Status bei der Kasse, damit nichts liegen bleibt.
Jedes erstattungsfähige Hilfsmittel hat eine Nummer im Hilfsmittelverzeichnis (HMV). Wird ein Produkt angegeben, das nicht gelistet ist oder eine falsche Produktgruppe hat, gibt es Probleme. Wir kennen das HMV.
Wünschen Sie ein höherpreisiges Modell, wird der Rezeptwert angerechnet und Sie zahlen nur die Differenz. Wir beraten Sie vorab transparent, was die Kasse übernimmt.
Fehlende Unterschrift, falsche Patientendaten oder unvollständige Angaben zur Versorgung führen zu Rückläufern. Unser erfahrenes Team prüft jeden KVA bevor er die Krankenkasse erreicht.
Wurde Ihr Antrag trotzdem abgelehnt? Sie haben 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch. Eine kurze Begründung, warum Sie das Hilfsmittel benötigen, hilft – wir beraten Sie dazu.
Hilfsmittel sind Gegenstände, die eine Behinderung oder Krankheit ausgleichen oder lindern sollen – zum Beispiel Rollstuhl, Rollator, Pflegebett, Badewannenlift oder Elektrorollstuhl. Die vollständige Liste steht im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) des GKV-Spitzenverbands.
Pro Hilfsmittel ist eine Zuzahlung von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro zu leisten. Chroniker-Regelung: Sobald 1 % des Jahresbruttoeinkommens an Zuzahlungen erreicht ist, sind Sie zuzahlungsbefreit, ansonsten ab 2 %. Bei einem höherpreisigen Wunschmodell wird der Rezeptwert angerechnet. Auskunft gibt Ihre Krankenkasse.
Eine Hilfsmittelverordnung ist ein ärztliches Rezept speziell für Hilfsmittel. Es enthält: den vollständigen Namen des Patienten, die Krankenkasse, den ICD-Diagnose-Code, das benötigte Hilfsmittel sowie Datum und Arztstempel. Ohne diese Angaben wird der Antrag abgelehnt.
Teurere oder individuell angefertigte Hilfsmittel sind genehmigungspflichtig – z. B. Elektrorollstühle, Aktivrollstühle, Pflegebetten oder Sonderanfertigungen. Der Kostenvoranschlag wird von der Kasse geprüft und muss genehmigt werden. Wo möglich liefern wir die wichtigsten Dinge vorab vor der Genehmigung. Wir klären das für Sie vorab.
Sie können innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen. Am besten mit einer kurzen Begründung, warum Sie das Hilfsmittel benötigen – eventuell unterstützt Sie Ihr Hausarzt dabei. Wir beraten Sie dazu gerne.
Ja. Bei Privatversicherungen gelten allerdings sehr unterschiedliche Regelungen – das klären wir mit Ihnen vorab. Reha & Care berät und versorgt auch Privatpatienten.