Hilfsmittel über die Krankenkasse – So geht's

Rollstuhl, Rollator, Pflegebett: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei ärztlicher Verordnung die Kosten – Sie zahlen maximal 10 Euro Zuzahlung. Der Haken: Viele Anträge scheitern an Formfehlern oder fehlenden Angaben. Reha & Care übernimmt den gesamten Prozess für Sie – von der Beratung bis zur Lieferung.

So läuft die Hilfsmittelversorgung über die Krankenkasse ab

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Arzt aufsuchen – Verordnung ausstellen lassen

Sprechen Sie Ihren Hausarzt oder Facharzt auf den Bedarf an. Dieser stellt eine Hilfsmittelverordnung (Muster 16) aus – das ist das Standard-Kassenrezept für GKV-Versicherte. Darauf müssen Diagnose (ICD-Code), das benötigte Hilfsmittel und Ihre Versicherungsdaten stehen. Wichtig: Das Rezept ist nur 28 Tage gültig – nicht warten!

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Rezept bei Reha & Care einreichen

Bringen Sie das Rezept persönlich vorbei, schicken Sie es per Post oder laden Sie es über unseren Online-Upload hoch. Ab diesem Moment kümmern wir uns um alles – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

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Beratung & Produktauswahl

Unser Fachberater bespricht mit Ihnen das passende Produkt – persönlich in unserer Ausstellung oder bei Ihnen zu Hause. Wir wählen das Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der Krankenkassen aus, um optimale Übernahme sicherzustellen.

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Wir stellen den Kostenvoranschlag und holen die Genehmigung ein

Reha & Care erstellt den Kostenvoranschlag (KVA) und reicht ihn bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln (z. B. Elektrorollstuhl, individuelle Anfertigungen) warten wir auf die Genehmigung – die Krankenkasse hat gesetzlich 3 Wochen Zeit (bei MDK-Prüfung 5 Wochen). Wird die Frist überschritten, gilt die Versorgung als genehmigt (§ 13 SGB V).

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Lieferung & Anpassung bei Ihnen zu Hause

Nach Genehmigung liefern wir das Hilfsmittel direkt zu Ihnen – inklusive Aufbau, Anpassung und persönlicher Einweisung. Für individuell angepasste Produkte vereinbaren wir einen Termin bei Ihnen.

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Abrechnung – Sie zahlen nur die Zuzahlung

Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Als GKV-Versicherter zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von max. 10 Euro pro Hilfsmittel (mind. 5 €, max. 10 € oder 10% des Preises – je nachdem was geringer ist). Kinder bis 18 Jahre und Zuzahlungsbefreite zahlen gar nichts.

Welche Hilfsmittel übernimmt die Krankenkasse?

Rollstuhl

Rollstuhl

Bei dauerhafter Gehunfähigkeit. Basis-Rollstühle vollständig, teurere Modelle mit Eigenanteil.

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Gehen

Rollator

Bei Gehbehinderung mit ärztlichem Rezept. Vollständige Übernahme bei Kassenmodellen.

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Pflege

Pflegebett

Bei Pflegebedürftigkeit und ärztlicher Verordnung. Kauf oder Miete möglich.

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Bad

Badehilfsmittel

Duschstuhl, Badewannenlift, Haltegriffe bei medizinischer Notwendigkeit.

Orthesen & Bandagen

Bei Gelenkinstabilität oder nach Verletzungen – auf ärztliche Verordnung.

Kompressionsstrümpfe

Bei Venenerkrankungen oder Lymphödem – mit Rezept und Anpassung im Sanitätshaus.

Warum werden Hilfsmittelanträge abgelehnt – und wie vermeiden wir das?

Reha & Care kennt die häufigsten Fallen und sorgt dafür, dass Ihr Antrag von Anfang an korrekt ist.

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Fehlende oder falsche Diagnose

Das Rezept muss einen gültigen ICD-10-Diagnose-Code enthalten. Fehlt dieser oder passt er nicht zum Hilfsmittel, wird der Antrag abgelehnt. Wir prüfen jedes Rezept auf Vollständigkeit bevor wir es einreichen.

Abgelaufenes Rezept

Eine Hilfsmittelverordnung ist nur 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Wird sie danach eingereicht, muss ein neues Rezept ausgestellt werden. Wir handeln schnell, damit keine Frist verpasst wird.

Falsches Hilfsmittel / falsche HMV-Nummer

Jedes erstattungsfähige Hilfsmittel hat eine Nummer im Hilfsmittelverzeichnis (HMV). Wird ein Produkt angegeben, das nicht gelistet ist oder eine falsche Produktgruppe hat, gibt es Probleme. Wir kennen das HMV.

Preis übersteigt den Festbetrag

Für viele Hilfsmittelkategorien gibt es einen Festbetrag – einen maximalen Erstattungsbetrag. Überschreitet das gewünschte Modell diesen, muss der Patient die Differenz selbst zahlen. Wir beraten transparent.

Formfehler im Kostenvoranschlag

Fehlende Unterschrift, falsche Patientendaten oder unvollständige Angaben zur Versorgung führen zu Rückläufern. Unser erfahrenes Team prüft jeden KVA bevor er die Krankenkasse erreicht.

Ablehnung erhalten? Wir legen Widerspruch ein!

Wurde Ihr Antrag trotzdem abgelehnt? Sie haben 1 Monat Zeit für einen Widerspruch. Wir verfassen das Widerspruchsschreiben und kämpfen für Ihr Recht auf Versorgung.

Häufige Fragen zur Krankenkassen-Versorgung

Was sind Hilfsmittel im Sinne der Krankenkasse?

Hilfsmittel sind Gegenstände, die eine Behinderung oder Krankheit ausgleichen oder lindern sollen – zum Beispiel Rollstuhl, Rollator, Pflegebett, Orthesen oder Kompressionsstrümpfe. Die vollständige Liste steht im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) des GKV-Spitzenverbands.

Wie viel Zuzahlung zahle ich als GKV-Patient?

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10% des Preises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind vollständig befreit. Wer die jährliche Zuzahlungsgrenze (2% des Bruttoeinkommens) bereits erreicht hat, kann sich beim Arzt eine Befreiung ausstellen lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Muster 16 und Muster 13?

Muster 16 (das grüne Kassenrezept) ist die häufigste Verordnung für GKV-Hilfsmittel – ausgestellt vom Haus- oder Facharzt. Muster 13 ist ein Sonderformular für bestimmte Hilfsmittel und wird nur von bestimmten Ärzten (z. B. Augenärzte für Sehhilfen) verwendet. Für die meisten Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator oder Pflegebett wird Muster 16 verwendet.

Was ist eine Hilfsmittelverordnung?

Eine Hilfsmittelverordnung ist ein ärztliches Rezept speziell für Hilfsmittel. Es enthält: den vollständigen Namen des Patienten, die Krankenkasse, den ICD-Diagnose-Code, das benötigte Hilfsmittel sowie Datum und Arztstempel. Ohne diese Angaben wird der Antrag abgelehnt.

Welche Hilfsmittel brauchen eine Krankenkassen-Genehmigung?

Teurere oder individuell angefertigte Hilfsmittel sind genehmigungspflichtig – z. B. Elektrorollstühle, Aktivrollstühle, Pflegebetten oder Sonderanfertigungen. Einfachere und preiswertere Produkte wie Standard-Rollatoren sind genehmigungsfrei und können sofort geliefert werden. Wir klären das für Sie vorab.

Wie lange hat die Krankenkasse Zeit für die Genehmigung?

Nach Eingang des Kostenvoranschlags hat die Krankenkasse 3 Wochen Zeit zu entscheiden. Wenn der Medizinische Dienst (MD) hinzugezogen wird, verlängert sich die Frist auf 5 Wochen. Entscheidet die Kasse nicht rechtzeitig, gilt die Versorgung als genehmigt (§ 13 SGB V). Wir überwachen diese Fristen für Sie.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sie können innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen. Reha & Care unterstützt Sie dabei: Wir verfassen das Widerspruchsschreiben, fügen die nötige medizinische Begründung bei und begleiten Sie durch das Verfahren.

Kann ich als Privatversicherter (PKV) auch zu Reha & Care?

Ja! Bei PKV-Patienten ist der Prozess oft einfacher: Sie reichen Rechnung und Verordnung bei Ihrer Versicherung ein und erhalten den Betrag erstattet. Reha & Care berät und versorgt auch Privatpatienten.

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