Rollstuhl, Rollator, Pflegebett: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei ärztlicher Verordnung die Kosten – Sie zahlen maximal 10 Euro Zuzahlung. Der Haken: Viele Anträge scheitern an Formfehlern oder fehlenden Angaben. Reha & Care übernimmt den gesamten Prozess für Sie – von der Beratung bis zur Lieferung.
Sprechen Sie Ihren Hausarzt oder Facharzt auf den Bedarf an. Dieser stellt eine Hilfsmittelverordnung (Muster 16) aus – das ist das Standard-Kassenrezept für GKV-Versicherte. Darauf müssen Diagnose (ICD-Code), das benötigte Hilfsmittel und Ihre Versicherungsdaten stehen. Wichtig: Das Rezept ist nur 28 Tage gültig – nicht warten!
Bringen Sie das Rezept persönlich vorbei, schicken Sie es per Post oder laden Sie es über unseren Online-Upload hoch. Ab diesem Moment kümmern wir uns um alles – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Unser Fachberater bespricht mit Ihnen das passende Produkt – persönlich in unserer Ausstellung oder bei Ihnen zu Hause. Wir wählen das Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der Krankenkassen aus, um optimale Übernahme sicherzustellen.
Reha & Care erstellt den Kostenvoranschlag (KVA) und reicht ihn bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln (z. B. Elektrorollstuhl, individuelle Anfertigungen) warten wir auf die Genehmigung – die Krankenkasse hat gesetzlich 3 Wochen Zeit (bei MDK-Prüfung 5 Wochen). Wird die Frist überschritten, gilt die Versorgung als genehmigt (§ 13 SGB V).
Nach Genehmigung liefern wir das Hilfsmittel direkt zu Ihnen – inklusive Aufbau, Anpassung und persönlicher Einweisung. Für individuell angepasste Produkte vereinbaren wir einen Termin bei Ihnen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Als GKV-Versicherter zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von max. 10 Euro pro Hilfsmittel (mind. 5 €, max. 10 € oder 10% des Preises – je nachdem was geringer ist). Kinder bis 18 Jahre und Zuzahlungsbefreite zahlen gar nichts.
Bei dauerhafter Gehunfähigkeit. Basis-Rollstühle vollständig, teurere Modelle mit Eigenanteil.
Mehr erfahrenBei Gehbehinderung mit ärztlichem Rezept. Vollständige Übernahme bei Kassenmodellen.
Mehr erfahrenDuschstuhl, Badewannenlift, Haltegriffe bei medizinischer Notwendigkeit.
Bei Gelenkinstabilität oder nach Verletzungen – auf ärztliche Verordnung.
Bei Venenerkrankungen oder Lymphödem – mit Rezept und Anpassung im Sanitätshaus.
Reha & Care kennt die häufigsten Fallen und sorgt dafür, dass Ihr Antrag von Anfang an korrekt ist.
Das Rezept muss einen gültigen ICD-10-Diagnose-Code enthalten. Fehlt dieser oder passt er nicht zum Hilfsmittel, wird der Antrag abgelehnt. Wir prüfen jedes Rezept auf Vollständigkeit bevor wir es einreichen.
Eine Hilfsmittelverordnung ist nur 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Wird sie danach eingereicht, muss ein neues Rezept ausgestellt werden. Wir handeln schnell, damit keine Frist verpasst wird.
Jedes erstattungsfähige Hilfsmittel hat eine Nummer im Hilfsmittelverzeichnis (HMV). Wird ein Produkt angegeben, das nicht gelistet ist oder eine falsche Produktgruppe hat, gibt es Probleme. Wir kennen das HMV.
Für viele Hilfsmittelkategorien gibt es einen Festbetrag – einen maximalen Erstattungsbetrag. Überschreitet das gewünschte Modell diesen, muss der Patient die Differenz selbst zahlen. Wir beraten transparent.
Fehlende Unterschrift, falsche Patientendaten oder unvollständige Angaben zur Versorgung führen zu Rückläufern. Unser erfahrenes Team prüft jeden KVA bevor er die Krankenkasse erreicht.
Wurde Ihr Antrag trotzdem abgelehnt? Sie haben 1 Monat Zeit für einen Widerspruch. Wir verfassen das Widerspruchsschreiben und kämpfen für Ihr Recht auf Versorgung.
Hilfsmittel sind Gegenstände, die eine Behinderung oder Krankheit ausgleichen oder lindern sollen – zum Beispiel Rollstuhl, Rollator, Pflegebett, Orthesen oder Kompressionsstrümpfe. Die vollständige Liste steht im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) des GKV-Spitzenverbands.
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10% des Preises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind vollständig befreit. Wer die jährliche Zuzahlungsgrenze (2% des Bruttoeinkommens) bereits erreicht hat, kann sich beim Arzt eine Befreiung ausstellen lassen.
Muster 16 (das grüne Kassenrezept) ist die häufigste Verordnung für GKV-Hilfsmittel – ausgestellt vom Haus- oder Facharzt. Muster 13 ist ein Sonderformular für bestimmte Hilfsmittel und wird nur von bestimmten Ärzten (z. B. Augenärzte für Sehhilfen) verwendet. Für die meisten Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator oder Pflegebett wird Muster 16 verwendet.
Eine Hilfsmittelverordnung ist ein ärztliches Rezept speziell für Hilfsmittel. Es enthält: den vollständigen Namen des Patienten, die Krankenkasse, den ICD-Diagnose-Code, das benötigte Hilfsmittel sowie Datum und Arztstempel. Ohne diese Angaben wird der Antrag abgelehnt.
Teurere oder individuell angefertigte Hilfsmittel sind genehmigungspflichtig – z. B. Elektrorollstühle, Aktivrollstühle, Pflegebetten oder Sonderanfertigungen. Einfachere und preiswertere Produkte wie Standard-Rollatoren sind genehmigungsfrei und können sofort geliefert werden. Wir klären das für Sie vorab.
Nach Eingang des Kostenvoranschlags hat die Krankenkasse 3 Wochen Zeit zu entscheiden. Wenn der Medizinische Dienst (MD) hinzugezogen wird, verlängert sich die Frist auf 5 Wochen. Entscheidet die Kasse nicht rechtzeitig, gilt die Versorgung als genehmigt (§ 13 SGB V). Wir überwachen diese Fristen für Sie.
Sie können innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen. Reha & Care unterstützt Sie dabei: Wir verfassen das Widerspruchsschreiben, fügen die nötige medizinische Begründung bei und begleiten Sie durch das Verfahren.
Ja! Bei PKV-Patienten ist der Prozess oft einfacher: Sie reichen Rechnung und Verordnung bei Ihrer Versicherung ein und erhalten den Betrag erstattet. Reha & Care berät und versorgt auch Privatpatienten.