Welcher Rollstuhl ist der richtige? Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten? Wie läuft die Anpassung ab? Alles Wichtige in unserem umfassenden Ratgeber – praxisnah erklärt von den Fachberatern bei Reha & Care Nürnberg.
Rollstühle fallen im Hilfsmittelverzeichnis unter Produktgruppe 18 (Krankenfahrstühle). Die Produktgruppe bestimmt, welche Krankenkasse welchen Betrag übernimmt.
Robust, stabil, faltbar. Geeignet als Transportrollstuhl oder für gelegentliche Nutzung. HMV PG 18.50.03. Von der Krankenkasse vollständig bis zum Festbetrag gedeckt – die häufigste Versorgung nach Krankenhausaufenthalt.
Bis zu 50% leichter als Standardmodelle (oft unter 12 kg). Ideal wenn der Rollstuhl oft in das Auto gehoben oder von Angehörigen transportiert wird. HMV PG 18.50.04. Aufpreis gegenüber Festbetrag möglich.
Für Selbstfahrer mit gutem Oberkörper und dauerhafter Rollstuhlpflicht. Individuell anpassbar: Sitzbreite, Rückenlehne, Achsposition. HMV PG 18.50.05. Kriterium: dauerhafte Rollstuhlpflicht, aktiver Lebensstil. Hersteller: Küschall, TiLite, Quickie.
Aktivrollstühle ansehenElektrisch angetrieben – wenn die Arme nicht stark genug sind für manuellen Antrieb. Indoor- und Outdoormodelle erhältlich. HMV PG 18.50.06. Erfordert ärztliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit und Krankenkassen-Genehmigung. Hersteller: Permobil, Ottobock, Invacare.
Für Transfers zum WC oder als Pflegerollstuhl im Pflegeheim. Mit oder ohne Verfahrfunktion. HMV PG 18.46. Oft kombiniert mit Pflegebett-Versorgung.
Maßgefertigte Rollstühle für besondere Anforderungen – z. B. bei Skoliose, Kontrakturenstellung, hohem Lagerungsbedarf oder für Kinder. Umfangreiche Dokumentation und MDK-Begutachtung erforderlich.
Rollstühle sind im Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 18) gelistet. Bei ärztlicher Verordnung (Muster 16) übernimmt die GKV die Kosten bis zum Festbetrag. Wählen Sie ein Modell, das über dem Festbetrag liegt, zahlen Sie die Differenz selbst – wir beraten Sie transparent.
Kriterien für teure Modelle: Für Aktivrollstühle oder Elektrorollstühle muss die dauernde Rollstuhlpflicht und die medizinische Notwendigkeit des teureren Modells nachgewiesen werden – z. B. durch Funktionseinschränkung der Arme bei Elektrorollstuhl. Der Medizinische Dienst (MD) kann in solchen Fällen hinzugezogen werden.
| Standardrollstuhl | ✓ Vollständig (Festbetrag) |
| Leichtgewichtrollstuhl | ✓ Festbetrag + evtl. Aufpreis |
| Aktivrollstuhl | ✓ Genehmigungspflichtig |
| Elektrorollstuhl | ✓ Mit ärztl. Begründung + MD |
| Sonderanfertigung | ✓ Einzelfallentscheidung |
| Gesetzliche Zuzahlung | Max. 10 € pro Hilfsmittel |
Kinder bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.
Unsicher welcher Rollstuhl der richtige ist? Unsere Fachberater kommen zu Ihnen – kostenlos und ohne Verpflichtung.
Beratung anfragenEs gibt Standardrollstühle (PG 18.50.03), Leichtgewichtrollstühle (PG 18.50.04), Aktivrollstühle (PG 18.50.05), Elektrorollstühle (PG 18.50.06) und Sonderanfertigungen. Die Wahl hängt ab von: Dauer der Nutzung, Aktivitätsniveau, Oberkörperkraft, Körpermaßen und Wohnumgebung. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Die GKV übernimmt die Kosten bis zum Festbetrag vollständig. Ein Standard- oder Leichtgewichtrollstuhl wird meist komplett übernommen. Für Aktivrollstühle und Elektrorollstühle muss die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden – der Medizinische Dienst (MD) kann hinzugezogen werden. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro.
Ein Elektrorollstuhl ist indiziert, wenn Sie keinen manuellen Rollstuhl selbst antreiben können – z. B. aufgrund von Muskelerkrankungen, Lähmungen (Tetraplegie), schwerer COPD oder stark eingeschränkter Armfunktion. Der Arzt muss die medizinische Notwendigkeit dokumentieren.
Bei dauerhaftem Bedarf (chronische Erkrankung, dauerhafte Einschränkung) ist Kaufen sinnvoller – die Krankenkasse trägt die Kosten. Bei vorübergehendem Bedarf (nach OP, kurze Reha-Phase) kann Mieten günstiger sein. Wir beraten Sie zu beiden Optionen – ohne Verkaufsdruck.
Bei genehmigungsfreien Standardrollstühlen: oft innerhalb von 1–3 Werktagen nach Rezepteingang. Bei genehmigungspflichtigen Modellen: Die Krankenkasse hat 3 Wochen (bei MD-Prüfung 5 Wochen) Zeit. Wir informieren Sie laufend über den Status.
Ja! Reparaturen an einem kassenbewilligten Rollstuhl können ebenfalls über die Krankenkasse abgerechnet werden. Reha & Care hat eine eigene mobile Werkstatt – wir kommen zu Ihnen.