Welcher Rollstuhl ist der richtige? Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten? Wie läuft die Anpassung ab? Alles Wichtige in unserem umfassenden Ratgeber – praxisnah erklärt von den Fachberatern bei Reha & Care Nürnberg.
Rollstühle sind im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet (Produktgruppe 18) und üblicherweise erstattungsfähig. Welches Modell passt, hängt von Ihrem Bedarf ab.
Robust, stabil, faltbar. Geeignet als Transportrollstuhl oder für gelegentliche Nutzung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Üblicherweise erstattungsfähig.
Geringeres Gewicht, abnehmbare Antriebsräder und Armlehnen, faltbar. Ideal, wenn der Rollstuhl oft ins Auto gehoben oder von Angehörigen transportiert wird. Üblicherweise erstattungsfähig; bei einem höherpreisigen Wunschmodell wird der Rezeptwert angerechnet.
Für Selbstfahrer mit gutem Oberkörper und dauerhafter Rollstuhlnutzung. Individuell gemessen und anpassbar: Sitzbreite, Rückenlehne, Achsposition. Genehmigung durch die Kasse nötig. Hersteller z. B. Küschall, Sopur, RGK.
Aktivrollstühle ansehenElektrisch angetrieben – wenn die Arme für den manuellen Antrieb nicht stark genug sind. Modelle für innen und außen sowie faltbare Modelle. Genehmigung durch die Kasse nötig, mit ärztlicher Begründung der medizinischen Notwendigkeit.
Der Toilettenrollstuhl für Transfers zum WC, der Multifunktionsrollstuhl für die Pflege mit Rückenlehne bis zur Liegeposition. Beide üblicherweise erstattungsfähig, oft kombiniert mit einem Pflegebett.
Sonderanfertigungen für besondere Anforderungen – z. B. bei Skoliose, hohem Lagerungsbedarf oder für Kinder. Zusammen mit unserem Partner fertigen wir nach individuellen Vorgaben. Genehmigung durch die Kasse nötig; wir übernehmen die Dokumentation.
Ein Rollstuhl ist üblicherweise erstattungsfähig. Mit dem Rezept reichen wir den Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein; er wird geprüft und muss genehmigt werden. Viele Rollstühle stellt die Kasse leihweise. Gesetzliche Zuzahlung: 5 bis 10 Euro je Hilfsmittel (Chroniker-Regelung 1 % bzw. 2 % des Jahresbruttoeinkommens). Wünschen Sie ein höherpreisiges Modell, wird der Rezeptwert angerechnet – wir beraten Sie transparent.
Aktiv- und Elektrorollstühle: Hier muss der Arzt die dauerhafte Rollstuhlnutzung und die medizinische Notwendigkeit begründen – z. B. eine eingeschränkte Armfunktion beim Elektrorollstuhl. Die Kasse kann den Medizinischen Dienst (MD), ihren Prüfdienst, hinzuziehen. Wir verfolgen den Status bei der Kasse für Sie.
| Standardrollstuhl | ✅ Üblicherweise erstattungsfähig |
| Leichtgewichtrollstuhl | ✅ Üblicherweise erstattungsfähig |
| Aktivrollstuhl | Genehmigung nötig |
| Elektrorollstuhl | Genehmigung nötig (ärztliche Begründung) |
| Sonderanfertigung | Genehmigung nötig (Einzelfall) |
| Gesetzliche Zuzahlung | 5–10 € je Hilfsmittel |
Chroniker-Regelung: Befreiung ab 1 % bzw. 2 % des Jahresbruttoeinkommens. Bei höherpreisigem Wunschmodell wird der Rezeptwert angerechnet.
Unsicher welcher Rollstuhl der richtige ist? Unsere Fachberater kommen zu Ihnen – kostenlos und ohne Verpflichtung.
Beratung anfragenEs gibt Standardrollstühle, Leichtgewichtrollstühle, Aktivrollstühle, Elektrorollstühle, Multifunktions- und Toilettenrollstühle sowie Sonderanfertigungen. Die Wahl hängt ab von: Dauer der Nutzung, Aktivitätsniveau, Oberkörperkraft, Körpermaßen und Wohnumgebung. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Ein Rollstuhl ist üblicherweise erstattungsfähig. Der Kostenvoranschlag wird von der Kasse geprüft und muss genehmigt werden; viele Rollstühle stellt die Kasse leihweise. Gesetzliche Zuzahlung: 5 bis 10 Euro je Hilfsmittel (Chroniker-Regelung 1 % bzw. 2 % des Jahresbruttoeinkommens). Bei einem höherpreisigen Wunschmodell wird der Rezeptwert angerechnet. Für Aktiv- und Elektrorollstühle muss der Arzt die medizinische Notwendigkeit begründen.
Ein Elektrorollstuhl kommt in Frage, wenn Sie einen manuellen Rollstuhl nicht selbst antreiben können – z. B. bei Muskelerkrankungen, Lähmungen oder stark eingeschränkter Armfunktion. Der Arzt muss die medizinische Notwendigkeit begründen. Eine Alternative kann ein restkraftunterstützender Greifreifenantrieb sein.
Bei dauerhaftem Bedarf läuft die Versorgung über die Krankenkasse – sie stellt den Rollstuhl meist leihweise. Bei vorübergehendem Bedarf (nach OP, kurze Reha-Phase) oder wenn die Kasse lange braucht, ist unser Mietservice eine private Lösung – Mietpreise auf Anfrage. Wir beraten Sie zu beiden Wegen.
Wir liefern so schnell wie möglich nach Rezepteingang, wenn nötig taggleich. Bei genehmigungspflichtigen Modellen verfolgen wir den Status bei der Kasse und informieren Sie laufend.
Ja. Reparaturen an einem kassenbewilligten Rollstuhl können über die Krankenkasse abgerechnet werden. Reha & Care hat eine eigene Werkstatt und eine mobile Werkstatt – dringende Reparaturen erledigen wir sofort und ohne Voranmeldung.