Rollstuhl Ratgeber – Typen, Anpassung & Krankenkasse

Welcher Rollstuhl ist der richtige? Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten? Wie läuft die Anpassung ab? Alles Wichtige in unserem umfassenden Ratgeber – praxisnah erklärt von den Fachberatern bei Reha & Care Nürnberg.

Rollstuhl-Typen im Überblick

Rollstühle fallen im Hilfsmittelverzeichnis unter Produktgruppe 18 (Krankenfahrstühle). Die Produktgruppe bestimmt, welche Krankenkasse welchen Betrag übernimmt.

Rollstuhl

Standardrollstuhl

Robust, stabil, faltbar. Geeignet als Transportrollstuhl oder für gelegentliche Nutzung. HMV PG 18.50.03. Von der Krankenkasse vollständig bis zum Festbetrag gedeckt – die häufigste Versorgung nach Krankenhausaufenthalt.

Leichtgewichtrollstuhl

Bis zu 50% leichter als Standardmodelle (oft unter 12 kg). Ideal wenn der Rollstuhl oft in das Auto gehoben oder von Angehörigen transportiert wird. HMV PG 18.50.04. Aufpreis gegenüber Festbetrag möglich.

Aktivrollstuhl

Für Selbstfahrer mit gutem Oberkörper und dauerhafter Rollstuhlpflicht. Individuell anpassbar: Sitzbreite, Rückenlehne, Achsposition. HMV PG 18.50.05. Kriterium: dauerhafte Rollstuhlpflicht, aktiver Lebensstil. Hersteller: Küschall, TiLite, Quickie.

Aktivrollstühle ansehen

Elektrorollstuhl

Elektrisch angetrieben – wenn die Arme nicht stark genug sind für manuellen Antrieb. Indoor- und Outdoormodelle erhältlich. HMV PG 18.50.06. Erfordert ärztliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit und Krankenkassen-Genehmigung. Hersteller: Permobil, Ottobock, Invacare.

Toiletten- & Pflegerollstuhl

Für Transfers zum WC oder als Pflegerollstuhl im Pflegeheim. Mit oder ohne Verfahrfunktion. HMV PG 18.46. Oft kombiniert mit Pflegebett-Versorgung.

Ziel

Individuell angepasster Rollstuhl / Reha-Buggy

Maßgefertigte Rollstühle für besondere Anforderungen – z. B. bei Skoliose, Kontrakturenstellung, hohem Lagerungsbedarf oder für Kinder. Umfangreiche Dokumentation und MDK-Begutachtung erforderlich.

Rollstuhl auf Rezept – So funktioniert es

Rollstühle sind im Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 18) gelistet. Bei ärztlicher Verordnung (Muster 16) übernimmt die GKV die Kosten bis zum Festbetrag. Wählen Sie ein Modell, das über dem Festbetrag liegt, zahlen Sie die Differenz selbst – wir beraten Sie transparent.

Kriterien für teure Modelle: Für Aktivrollstühle oder Elektrorollstühle muss die dauernde Rollstuhlpflicht und die medizinische Notwendigkeit des teureren Modells nachgewiesen werden – z. B. durch Funktionseinschränkung der Arme bei Elektrorollstuhl. Der Medizinische Dienst (MD) kann in solchen Fällen hinzugezogen werden.

Der Anpassungsprozess (Rollstuhl-Fitting):

  1. Arzt verordnet den Rollstuhl auf Rezept (Muster 16)
  2. Beratungsgespräch – wir ermitteln Ihren Bedarf, Körpermaße, Alltag und Wohnumgebung
  3. Vermessung – Sitzbreite, Sitzhöhe, Rückenlehne, Fußstützen werden ausgemessen (Maßblatt)
  4. Produktauswahl – wir wählen das passende Modell aus dem HMV aus
  5. Kostenvoranschlag – wir reichen ihn bei Ihrer Krankenkasse ein
  6. Lieferung & Anpassung – direkt bei Ihnen zu Hause oder in der Reha-Einrichtung
  7. Nachsorge – Nachkontrolle und Anpassungen nach Eingewöhnungsphase möglich
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Kosten & Krankenkasse im Überblick

Standardrollstuhl✓ Vollständig (Festbetrag)
Leichtgewichtrollstuhl✓ Festbetrag + evtl. Aufpreis
Aktivrollstuhl✓ Genehmigungspflichtig
Elektrorollstuhl✓ Mit ärztl. Begründung + MD
Sonderanfertigung✓ Einzelfallentscheidung
Gesetzliche ZuzahlungMax. 10 € pro Hilfsmittel

Kinder bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.

Persönliche Beratung

Unsicher welcher Rollstuhl der richtige ist? Unsere Fachberater kommen zu Ihnen – kostenlos und ohne Verpflichtung.

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Häufige Fragen zum Rollstuhl

Welche Rollstuhl-Typen gibt es und welcher ist für mich richtig?

Es gibt Standardrollstühle (PG 18.50.03), Leichtgewichtrollstühle (PG 18.50.04), Aktivrollstühle (PG 18.50.05), Elektrorollstühle (PG 18.50.06) und Sonderanfertigungen. Die Wahl hängt ab von: Dauer der Nutzung, Aktivitätsniveau, Oberkörperkraft, Körpermaßen und Wohnumgebung. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Was zahlt die Krankenkasse beim Rollstuhl?

Die GKV übernimmt die Kosten bis zum Festbetrag vollständig. Ein Standard- oder Leichtgewichtrollstuhl wird meist komplett übernommen. Für Aktivrollstühle und Elektrorollstühle muss die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden – der Medizinische Dienst (MD) kann hinzugezogen werden. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro.

Wann brauche ich einen Elektrorollstuhl statt eines manuellen Rollstuhls?

Ein Elektrorollstuhl ist indiziert, wenn Sie keinen manuellen Rollstuhl selbst antreiben können – z. B. aufgrund von Muskelerkrankungen, Lähmungen (Tetraplegie), schwerer COPD oder stark eingeschränkter Armfunktion. Der Arzt muss die medizinische Notwendigkeit dokumentieren.

Rollstuhl kaufen oder mieten – was ist besser?

Bei dauerhaftem Bedarf (chronische Erkrankung, dauerhafte Einschränkung) ist Kaufen sinnvoller – die Krankenkasse trägt die Kosten. Bei vorübergehendem Bedarf (nach OP, kurze Reha-Phase) kann Mieten günstiger sein. Wir beraten Sie zu beiden Optionen – ohne Verkaufsdruck.

Wie lange dauert die Rollstuhlversorgung über die Krankenkasse?

Bei genehmigungsfreien Standardrollstühlen: oft innerhalb von 1–3 Werktagen nach Rezepteingang. Bei genehmigungspflichtigen Modellen: Die Krankenkasse hat 3 Wochen (bei MD-Prüfung 5 Wochen) Zeit. Wir informieren Sie laufend über den Status.

Kann ich meinen Rollstuhl reparieren lassen – zahlt die Krankenkasse?

Ja! Reparaturen an einem kassenbewilligten Rollstuhl können ebenfalls über die Krankenkasse abgerechnet werden. Reha & Care hat eine eigene mobile Werkstatt – wir kommen zu Ihnen.

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