Ein Hauslift bringt Sie bequem stehend oder im Rollstuhl in die nächste Etage – ganz ohne Aufzugsschacht. Wir beraten Sie kostenlos bei Ihnen zu Hause und planen mit unserem Partner Lifta die passende Lösung.
„Wir finden mit unserem Team die passende Lösung für Sie.“
Jens Krischer · Wohnumfeldberater
Wir melden uns und vereinbaren einen Termin bei Ihnen zu Hause.
Sie möchten nicht auf einem Sitz fahren, sondern stehend – oder mit Rollator oder Rollstuhl.
Die Treppe ist zu schmal oder zu steil für einen Treppenlift, oder sie soll frei bleiben.
Ein Hauslift braucht keinen gemauerten Schacht. Er steht auf dem Boden und fährt durch eine Öffnung in der Decke.
Passt auch in kleinere Räume – für stehende Personen oder mit Rollator.
Platz für bis zu drei stehende Personen oder einen Rollstuhlfahrer.
Kein großer Umbau: Der Lift wird in vorhandene Räume eingepasst und fügt sich ins Wohnbild ein.
Die Kosten hängen von Treppe, Modell und Einbau ab. Bei anerkanntem Pflegegrad kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds gewähren. Ob und in welcher Höhe, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Zusätzlich gibt es zinsgünstige KfW-Kredite und teils regionale Förderprogramme.
Unsere Lifte kommen von Lifta – maßgefertigt, mit Montage und Wartung aus einer Hand. Einen Überblick über alle Lift- und Mobilitätslösungen finden Sie direkt bei Lifta:
Lift- und Mobilitätslösungen bei Lifta ansehen ↗Externe Seite der Lifta GmbH.
Wenig: Ein Hauslift von Lifta mit Platz für bis zu drei Personen oder einen Rollstuhlfahrer braucht rund 1,3 m² Stellfläche. Wo er stehen kann, schauen wir uns bei der Wohnumfeldberatung gemeinsam an.
Ja, der Lift fährt durch eine Öffnung in der Decke. Einen Aufzugsschacht braucht er dagegen nicht.
Ja, vor allem wenn Sie im Rollstuhl sitzen oder die Treppe frei bleiben soll. Wir zeigen Ihnen beide Möglichkeiten im Vergleich.
Lifte sind in der Regel kein Hilfsmittel der Krankenkasse. Bei anerkanntem Pflegegrad kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds gewähren. Ob und in welcher Höhe, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Wir helfen Ihnen beim Antrag.