Viele Hilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt – aber nur, wenn alles korrekt beantragt wird. Ein falscher ICD-Code, ein abgelaufenes Rezept oder ein Formfehler reichen für eine Ablehnung. Reha & Care übernimmt den gesamten Prozess: von der Prüfung Ihres Rezepts bis zur Lieferung – und bei einer Ablehnung beraten wir Sie zum Widerspruch.
Einen ausführlichen Ratgeber mit allen Details zu Zuzahlung, Antrag und Ablauf finden Sie unter Hilfsmittel über die Krankenkasse.
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Das grüne Kassenrezept – die häufigste Verordnungsform. Wird von Hausärzten und Fachärzten ausgestellt. Für alle gängigen Hilfsmittel geeignet: Rollstuhl, Rollator, Pflegebett und mehr.
💡 Tipp: Rezept zeitnah bei uns einreichen
Jedes Rezept, das bei uns eingeht, wird von unserem Fachpersonal geprüft: Vollständigkeit, ICD-Code, Gültigkeitsdatum, Stempel und Unterschrift. Bei Fehlern kontaktieren wir direkt den Arzt – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wenn Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnt, haben Sie ab Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Am besten mit einer kurzen Begründung, warum Sie das Hilfsmittel unbedingt benötigen.
Reha & Care hilft: Wir beraten Sie zum Widerspruch – eventuell kann Sie auch Ihr Hausarzt bei der Begründung unterstützen.
Widerspruch besprechenHaben Sie bereits ein Rezept? Reichen Sie es zeitnah bei uns ein. Wir prüfen es, erstellen den Kostenvoranschlag und verfolgen den Status bei der Kasse.
Jetzt anrufen: 0911 81 74 47 0Jeder Antrag ist anders, jede Situation individuell. Darum nehmen wir uns Zeit.
Wir prüfen jedes eingehende Rezept auf Vollständigkeit, Korrektheit und Gültigkeit. Wenn etwas fehlt, klären wir es direkt mit Ihrem Arzt – Sie müssen nicht erneut in die Praxis.
Wir erstellen den Kostenvoranschlag (KVA), wählen das richtige HMV-Produkt aus und reichen alles bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei Rückfragen der Kasse antworten wir direkt.
Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids können Sie bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse Widerspruch einlegen – am besten mit einer kurzen Begründung, warum Sie das Hilfsmittel unbedingt benötigen. Eventuell unterstützt Sie Ihr Hausarzt dabei. Wir beraten Sie dazu gerne.
| Telefonisch | Mo – Fr: 08:00 – 17:00 Uhr |
| Sanitätshaus-Laden | Mo – Fr: 09:00 – 17:00 Uhr |
| Außerhalb der Öffnungszeiten | Notdienst erreichbar |
Ein Hilfsmittelrezept (Hilfsmittelverordnung) ist ein ärztliches Dokument, das die medizinische Notwendigkeit eines Hilfsmittels bestätigt. Sie reichen es beim Sanitätshaus ein, das die Abrechnung mit der Krankenkasse übernimmt.
Rollstühle, Rollatoren, Pflegebetten und viele weitere Hilfsmittel sind bei ärztlichem Rezept üblicherweise erstattungsfähig. Der Kostenvoranschlag wird von der Kasse geprüft und muss genehmigt werden. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Hilfsmittel (Chroniker-Regelung: 1 % bzw. 2 % des Jahresbruttoeinkommens). Bei einem höherpreisigen Wunschmodell wird der Rezeptwert angerechnet. Wo möglich liefern wir die wichtigsten Dinge vorab vor der Genehmigung.
Ja! Reha & Care bietet einen komfortablen Online-Rezeptupload an. Einfach das Rezept einscannen oder fotografieren und hochladen – wir kümmern uns um den Rest.
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