Leistungen

Rezept & Krankenkasse – Wir übernehmen den Papierkram für Sie

Viele Hilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt – aber nur, wenn alles korrekt beantragt wird. Ein falscher ICD-Code, ein abgelaufenes Rezept oder ein Formfehler reichen für eine Ablehnung. Reha & Care übernimmt den gesamten Prozess: von der Prüfung Ihres Rezepts bis zur Lieferung – und bei einer Ablehnung beraten wir Sie zum Widerspruch.

Einen ausführlichen Ratgeber mit allen Details zu Zuzahlung, Antrag und Ablauf finden Sie unter Hilfsmittel über die Krankenkasse.

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Das Kassenrezept – was Sie wissen sollten

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Muster 16 – Das Kassenrezept

Das grüne Kassenrezept – die häufigste Verordnungsform. Wird von Hausärzten und Fachärzten ausgestellt. Für alle gängigen Hilfsmittel geeignet: Rollstuhl, Rollator, Pflegebett und mehr.

💡 Tipp: Rezept zeitnah bei uns einreichen

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Unser Service: Wir prüfen Ihr Rezept

Jedes Rezept, das bei uns eingeht, wird von unserem Fachpersonal geprüft: Vollständigkeit, ICD-Code, Gültigkeitsdatum, Stempel und Unterschrift. Bei Fehlern kontaktieren wir direkt den Arzt – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Der Weg vom Rezept bis zur Lieferung

  1. Rezept einreichen – persönlich, per Post oder online hochladen
  2. Rezept-Prüfung – wir prüfen auf Vollständigkeit und Gültigkeit
  3. Beratungsgespräch – Produktauswahl und Anpassung (ggf. Hausbesuch)
  4. Kostenvoranschlag (KVA) – wir erstellen ihn und senden ihn an Ihre Krankenkasse
  5. Genehmigung – der Kostenvoranschlag wird von der Kasse geprüft und muss genehmigt werden; wir verfolgen den Status bei der Kasse und informieren Sie
  6. Lieferung & Montage – direkt zu Ihnen nach Hause
  7. Abrechnung – wir rechnen direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 5–10 € je Hilfsmittel
Beratung anfragen Rezept einreichen

🚫 Antrag abgelehnt? Widerspruch einlegen!

Wenn Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnt, haben Sie ab Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Am besten mit einer kurzen Begründung, warum Sie das Hilfsmittel unbedingt benötigen.

Reha & Care hilft: Wir beraten Sie zum Widerspruch – eventuell kann Sie auch Ihr Hausarzt bei der Begründung unterstützen.

Widerspruch besprechen

💡 Tipp: Rezept zeitnah einreichen

Haben Sie bereits ein Rezept? Reichen Sie es zeitnah bei uns ein. Wir prüfen es, erstellen den Kostenvoranschlag und verfolgen den Status bei der Kasse.

Jetzt anrufen: 0911 81 74 47 0

Was wir für Sie erledigen – damit Sie es nicht müssen

Jeder Antrag ist anders, jede Situation individuell. Darum nehmen wir uns Zeit.

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Rezept-Check & Fehlerkorrektur

Wir prüfen jedes eingehende Rezept auf Vollständigkeit, Korrektheit und Gültigkeit. Wenn etwas fehlt, klären wir es direkt mit Ihrem Arzt – Sie müssen nicht erneut in die Praxis.

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Kostenvoranschlag & Genehmigung

Wir erstellen den Kostenvoranschlag (KVA), wählen das richtige HMV-Produkt aus und reichen alles bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei Rückfragen der Kasse antworten wir direkt.

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Widerspruch & Nachbesserung

Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids können Sie bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse Widerspruch einlegen – am besten mit einer kurzen Begründung, warum Sie das Hilfsmittel unbedingt benötigen. Eventuell unterstützt Sie Ihr Hausarzt dabei. Wir beraten Sie dazu gerne.

So erreichen Sie uns.

Servicezentrum Nürnberg

📍
Adresse Sprottauer Straße 4–8 · 90475 Nürnberg-Altenfurt
🚗
Anfahrt In direkter Nähe zum Autobahnkreuz A9 / A6
🅿️
Parken Kostenlose weitläufige Parkplätze zum Be- und Entladen direkt am Haus
🚌
ÖPNV Buslinie 56 (Haltestelle Raudtener Str.) oder S-Bahn S3 (Station Fischbach)

Öffnungszeiten & Kontakt

TelefonischMo – Fr: 08:00 – 17:00 Uhr
Sanitätshaus-LadenMo – Fr: 09:00 – 17:00 Uhr
Außerhalb der ÖffnungszeitenNotdienst erreichbar
📞
Telefon 0911 81 74 47 0
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Häufige Fragen zu Rezept & Krankenkasse

Wie funktioniert ein Hilfsmittelrezept?

Ein Hilfsmittelrezept (Hilfsmittelverordnung) ist ein ärztliches Dokument, das die medizinische Notwendigkeit eines Hilfsmittels bestätigt. Sie reichen es beim Sanitätshaus ein, das die Abrechnung mit der Krankenkasse übernimmt.

Was zahlt die Krankenkasse bei Hilfsmitteln?

Rollstühle, Rollatoren, Pflegebetten und viele weitere Hilfsmittel sind bei ärztlichem Rezept üblicherweise erstattungsfähig. Der Kostenvoranschlag wird von der Kasse geprüft und muss genehmigt werden. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Hilfsmittel (Chroniker-Regelung: 1 % bzw. 2 % des Jahresbruttoeinkommens). Bei einem höherpreisigen Wunschmodell wird der Rezeptwert angerechnet. Wo möglich liefern wir die wichtigsten Dinge vorab vor der Genehmigung.

Kann ich ein Rezept auch online einreichen?

Ja! Reha & Care bietet einen komfortablen Online-Rezeptupload an. Einfach das Rezept einscannen oder fotografieren und hochladen – wir kümmern uns um den Rest.

Für Sie. Einfach. Schnell.

Wir helfen Ihnen persönlich weiter. Schildern Sie uns Ihre Situation und wir finden gemeinsam die beste Lösung.

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